Brandschutz in Wohnanlagen

Eigentümergemeinschaften sowie Eigentümer gesamter Liegenschaften müssen sicherstellen, dass von ihrem Eigentum keine Gefährdung von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Dabei sollte insbesondere die Sicherheit und der Schutz menschlichen Lebens eine übergeordnete Rolle spielen. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr in Gebäuden geht von Bränden aus, weshalb Eigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften einen brandsicheren Zustand und eine brandsichere Gebäudenutzung gewährleisten müssen.

Dies umfasst sämtliche Maßnahmen in Zusammenhang mit der Brandverhütung, dem vorbeugenden Brandschutz sowie der Brandbekämpfung. Dazu zählen unter anderem die Sicherung von Fluchtwegen, das Anbringen und Warten von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern oder die Beseitigung möglicher Brandgefahren. Ein besonders häufiges Problem in Wohnanlagen ist auch die Lagerung von Gegenständen in Fluren (Fluchtwegen), Tiefgaragen oder anderen kritischen Bereichen. Außerdem müssen alle brandschutztechnischen Einrichtungen des Gebäudes je nach Ausführungsart entsprechend technischen Vorgaben in festgelegten Abständen nachweislich kontrolliert und überprüft werden.

In der Praxis wird die Durchführung und Überwachung dieser Maßnahmen in der Regel durch die Hausverwaltung veranlasst, da die entsprechenden Maßnahmen mit einigen Auflagen, Bürokratie und Pflichten verbunden sind. Diese führt eine regelmäßige Feuerbeschau im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Objekt-Sicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B 1300 durch, um potentielle Gefahren zu identifizieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Verbotene Lagerung von Gegenständen wie Pflanzen, Dekorationsgegenständen, Möbelstücken, Kinderwägen uvm. in offenen oder geschlossenen Stiegenhäusern.
  • Unterkeilte oder anderweitig blockierte Brandschutztüren
  • Verbotene Lagerung von Gegenständen in der Tiefgarage. Hier darf ausschließlich KFZ-Zubehör wie Dachträger oder Skiträger und maximal 1 Satz Reifen gelagert werden.
  • Lagerung von brennbaren Stoffen, Flüssigkeiten oder Gasen in Tiefgaragen oder Kellern

Regelmäßige brandschutztechnische Überprüfungen

Die regelmäßige Überprüfung sämtlicher im Objekt vorhandener Brandschutzeinrichtungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stellt einen zentralen Aspekt für die Sicherheit von Gebäuden und deren Bewohnern dar. Hierfür beauftragt Ihre Hausverwaltung in der Regel ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen, welches sämtliche Überprüfungen und notwendige Wartungsarbeiten in Absprache mit der Hausverwaltung durchführt und dokumentiert. Je nach Objekt bestehen verschiedenen Brandschutzeinrichtungen die in vorgegebenen Intervallen überprüft werden müssen. Nachstehende Zusammenfassung soll Ihnen einen Überblick über gebräuchliche Brandschutzeinrichtungen und deren vorgesehenes Überprüfungsintervall ermöglichen.

Feuerlöscher

Tragbare Feuerlöscher müssen im behördlich vorgeschriebenen Intervall von 2 Jahren durch ein fachkundiges und entsprechend zertifiziertes Unternehmen überprüft und gewartet werden. Die Prüfung erfolgt dabei gemäß den Vorgaben der ÖNORM F 1053 und umfasst auch notwendige Wartungsarbeiten, einen Prüfbericht und die Ausstellung der staatlichen Prüfplakette.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Darunter sind technische Einrichtungen zu verstehen, die dazu dienen entstehenden Rauch und Wärme im Brandfall automatisch abzuleiten um dadurch Fluchtwege möglichst rauchfrei zu halten und das Gebäude zu schützen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen jährlich durch befugte Fachunternehmen geprüft und gewartet werden.

Notbeleuchtungen und Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtungen

Notbeleuchtungen dienen dazu, Personen im Brandfall den direkten und kürzesten Weg ins Freie zu zeigen. Damit die Fluchtwegbeleuchtung auch bei einem Stromausfall funktioniert sind Notbeleuchtungen mit einem Akku ausgestattet. Gemäß TRVB E 102 ist eine jährliche Überprüfung der Notbeleuchtung durch ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen erforderlich.

Brandschutztüren und -Tore

Brandschutztüren- und Tore dienen der Brandabschnittsbildung und stellen einen wichtigen Faktor im Brandschutz dar. Die Funktionsfähigkeit und der betriebssichere Zustand von Brandschutztüren und -toren müssen jederzeit gewährleistet sein, und wird in der Regel jährlich im Zuge der Überprüfung anderer Brandschutzeinrichtungen geprüft.

Rauchwarnmelder

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in öffentlichen Bereichen wie z.B. Stiegenhäusern von Wohnanlagen. Werden diese aus Sicherheitsgründen dennoch installiert, ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Im Gegensatz dazu müssen sämtliche Wohnungen die seit Januar 2008 neu gebaut bzw. umgebaut wurden mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Ausführliche Informationen zur Rauchmelderpflicht und geeigneten Modellen finden Sie hier.

Ortsfeste Löschwasseranlagen

Unter ortsfesten Löschwasseranlagen werden Wandhydranten und Steigleitungen zur ersten bzw. weiteren Löschhilfe verstanden. Entsprechende Anlagen müssen gemäß TRVB 128 einer jährlichen Prüfung einschließlich Druckprüfung unterzogen werden.

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